Anmerkungen zu „politischen Stiftungen“ in Deutschland

Anmerkungen zu „politischen Stiftungen“ in Deutschland

2. Juli 2018 Stiftungen 0

 

Die AfD hat sich nun auch eine „politische Stiftung“ an die Seite gestellt, um diese als Instrument für die politische Arbeit einzusetzen. Damit beschäftigen sich heute viele überregionale Zeitungen und Medien, so auch die FAZ (siehe Bild) und die Frankfurter Rundschau. Ein Zitat aus der FR dazu: „Auch die anderen Parteien betreiben eigene Stiftungen, die politische Bildungsarbeit leisten und Seminare und Fortbildungen durchführen. Gegründet wurden sie auch als Reaktion auf die Weimarer Republik – so etwa die Friedrich-Ebert-Stiftung für die SPD und die Konrad-Adenauer-Stiftung für die CDU. Alle parteinahen Stiftungen leisten sich auch Auslandbüros. Ihre Zuwendungen erhalten sie aus einem Steuertopf, der jeweilige Anteil errechnet sich aus den Wählerstimmen. Im Jahr 2017 flossen insgesamt mehr als 580 Millionen Euro für die Stiftungen. Legt man das Wahlergebnis vom vergangenen Jahr zugrunde, könnte die AfD etwa mit 70 Millionen Euro im Jahr rechnen.“ So weit, so gut – politische Bildungsarbeit ist wichtig, gerade in Zeiten von zunehmendem Populismus.

Zu den Aufgaben der „politischen Stiftungen“ ein Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung: „Die politischen, auch „parteinah“ genannten Stiftungen in Deutschland sind wichtige Institutionen der politischen Bildung. Obwohl sie ihre Bildungsarbeit – wie ihre gesamte Tätigkeit – an den politischen Grundwerten der ihnen nahestehenden Parteien ausrichten, gehören sie zu den sogenannten „freien Trägern“. Darunter werden alle nicht-öffentlichen Träger zusammengefasst, die zwar oftmals weltanschaulich gebunden sind, aber da sie keine staatlichen Institutionen sind, als „frei“ bezeichnet werden können.“ Auch „freie Träger“ politischer Bildung muss es geben in einer Demokratie.

Wichtig ist mir allerdings der Hinweis darauf, dass die „politischen Stiftungen“ bis auf eine Ausnahme gar keine Stiftungen sind – sondern eingetragene Vereine (e.V.), die sich einfach nur Stiftung nennen. Hier deshalb ein Überblick über die existierende Landschaft in unserer Politik (Quelle: Wikipedia; Reihenfolge: Gründungsdatum): Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): Verein; Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): Verein; Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP): Stiftung; Hanns-Seidel-Stiftung (CSU): Verein; Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke): Verein; Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): Verein; Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD): Verein. In meinen Vermittlungs-Veranstaltungen zu den Themen Fundraising/Stiftungswesen erlebe ich immer wieder, dass dieser Sachverhalt den meisten Menschen nicht klar ist. Und ich befürchte, dass auch die Diskussion um die „AfD-Stiftung“ am Ende wieder dafür sorgen wird, die Form der „gemeinnützigen Stiftung“ kritisch zu beäugen…

An dieser Stelle bin ich dann fast dafür, dass echte gemeinnützige Stiftungen zukünftig (nach der geplanten Stiftungsrechtsreform, von der sich manche Akteure dies erhoffen) den Namenszusatz „Anerkannte Stiftung“ führen sollen. Denn warum sollten Vereine (und auch andere rechtliche Institutionen) sich „Stiftung“ nennen dürfen, wenn sie wesentliche Voraussetzungen dafür doch gar nicht erfüllen? Hier ist in erster Linie die Vermögensmasse zu nennen, die echte Stiftungen kennzeichnet – Vereine aber gerade nicht. Die „politischen Stiftungen“ wollen wohl so heißen, um Seriosität zu signalisieren – haben sie das wirklich nötig?

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